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Pharmig-Verhaltenskodex

Hiermit bestätigt der Veranstalter, dass die von ihm organisierte bzw. durchzuführende Veranstaltung ausschließlich der wissenschaftlichen Information und/oder der fachlichen Fortbildung dient und Freizeit- und/oder Unterhaltungsprogramme im Zusammenhang mit der Veranstaltung nicht stattfinden.

Die Bestimmungen des Pharmig-Verhaltenscodex zu Artikel 7 und dessen Verordnung werden zustimmend zur Kenntnis genommen und es wird hiermit bestätigt, dass die Veranstaltung insgesamt den vorgenannten Bestimmungen entspricht und die vom pharmazeutischen Unternehmen geleistete Unterstützung den Regelungen des VHC entsprechend verwendet werden.

Offenlegungspflicht geldwerter Leistungen

Wir machen jene TeilnehmerInnen, deren Kursgebühren zum Teil oder komplett von Pharmaunternehmungen übernommenen werden darauf aufmerksam, dass diese als geldwerte Leistungen an Fachkreisangehörige (HCPs) gemäß dem Pharmig/FSA-Transparenzkodex von manchen Pharmaunternehmungen offengelegt werden. Die Offenlegung ist freiwillig und erfolgt nur nach schriftlicher Zustimmung der TeilnehmerInnen.

Sie erhalten in diesem Fall ein Schreiben mit der Bitte um Einwilligung zur individuellen Offenlegung der geldwerten Leistung des Vorjahres. Erteilen Sie diese Zustimmung nicht, werden geldwerte Leistungen an Sie üblicherweise als anonymer Bestandteil einer aggregierten Summe vom zuständigen Pharmaunternehmen veröffentlicht.